Aufgaben
Hauptaufgabe des Verbandes ist lt. § 52 Wassergesetz Sachsen Anhalt, die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses der Gewässer 2. Ordnung. Dies wird durch folgende Arbeiten erreicht.
- Grundräumung
- Böschungskrautung
- Gehölzpflege am Graben
- Verschiedene Böschungsbefestigungen
- Rohrleitungsreparaturen