Vorstand
(5 ehrenamtlich tätige Personen)
Verbandsvorsteher |
Stellvertretender Verbandsvorsteher |
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Ordentliches Vorstandsmitglied |
Persönlicher Stellvertreter |
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Nach § 16 Absatz (1) der Satzung des UHV Nuthe/Rossel ist es der Vorstand, der den Verband nach den Grundsätzen der Verbandsversammlung zu leiten hat. Durch die Verbandsversammlung werden die Vorstandsmitglieder und ihre Stellvertreter gewählt. Alle Aufgaben und Pflichten sind der aktuellen Satzung zu entnehmen. Hier ein Auszug aus § 15 Aufgaben des Vorstandes:
Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung die Verbandsversammlung berufen ist. Er beschließt insbesondere über:
- die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge,
- die Aufstellung der Jahresrechnung,
- die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten,(…)