Aufgaben

Hauptaufgabe des Verbandes ist lt. § 52 Wassergesetz Sachsen Anhalt, die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses der Gewässer 2. Ordnung. Dies wird durch folgende Arbeiten erreicht.

  1. Grundräumung

     
  2. Böschungskrautung

     
  3. Gehölzpflege am Graben

     
  4. Verschiedene Böschungsbefestigungen

     
  5. Rohrleitungsreparaturen