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Unterhaltungsverband Nuthe / Rossel
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Gewässerschau

Nach § 67 Absatz (1) Wassergesetz LSA ist der Zweck der Gewässerschau die Überprüfung der ordnungsgemäßen Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. An den jährlich stattfindenden Schauen kann jeder Bürger teilnehmen. Genaue Regelungen finden Sie in der Satzung des Unterhaltungsverbandes unter „Rechtsgrundlagen“.

 

 

Detailkarten zu den Schaubzirken:

Übersicht Schaubezirke
Termine Gewässerschauen 2025
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