Gewässerentwicklung - Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt für die Mitgliedsländer der Europäischen Union das Erreichen des guten Zustandes bzw. des guten ökologischen Potenzials für die Gewässer vor. Dieses Ziel soll bis spätestens 2027 erreicht werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich nach § 102 WG LSA zur Umsetzung der WRRL verpflichtet.

Für die Zielerreichung an den Gewässern 2. Ordnung bedient sich das Land Sachsen-Anhalt der Unterhaltungsverbände.

Die Vorhaben werden aus Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur naturnahmen Gewässerentwicklung aus dem Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

 

WRRL-Projekte UHV Nuthe/Rossel:

 

Lindauer Nuthe

 

Renaturierung der Lindauer Nuthe einschließlich der Kleinen Lindauer Nuthe

Das Vorhabensgebiet umfasst einen rund 2 km langen Abschnitt der Lindauer Nuthe (nördlich / nordöstlich der Ortslage Lindau). Es ist vorgesehen, den Oberlauf der Lindauer Nuthe zu renaturieren und die Kleine Lindauer Nuthe ökologisch zu entwicklen. Prioritär steht die Schaffung von Laichhabitaten im Vordergrund.

 

Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfsphase.

 

Am 11.04.2023 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Vorstellung des Planungsstandes statt.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Veranstaltung sowie die Pressemitteilungen.

 

 

Folgende Vortäge wurden auf der Öffentlichkeitsveranstaltung gehalten:

Vortrag_Herr Zahn_Renaturierung Lindauer Nuthe WFP-Info_2023

Vortrag_Herr Bielagk_Planungsstand

Vortrag_DrHohmann_Renaturierung Lindauer Nuthe_2023

 

 

 

 

 

 

 

Protokoll zur Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.04.2023 im Bürgerhaus Lindau

Zum Thema Renaturierung Lindauer Nuthe inkl. Kleine Lindauer Nuthe

 

Beginn: 17 Uhr

Ende: 19:30 Uhr

 

Moderation: Frau Wurche

Planungsbüro WTU: Herr Bielagk

Landesverwaltungsamt (Fördermittelgeber): Herr Herzog, Frau Niehof

Stadt Zerbst/Anh.: Frau Krüger

Referenten: Herr Zahn (Inst. f. Binnenfischerei), Herr Dr. Hohmann (LHW)

 

Frau Wurche eröffnet die Veranstaltung. Sie hat am 01.04.2022 die Geschäftsführung des UHV und damit auch die Fortführung des Projektes übernommen. Dieses wurde noch vom ehemaligen Verbandsvorsteher Herrn Wuttig initiiert, den Frau Wurche herzlich begrüßt. (ebenso den derzeitigen Verbandsvorsteher Herrn Schröter sowie die stellv. Verbandsvorsteherin Frau Bergt). Frau Wurche erklärt, dass sich das Projekt derzeit in der sogenannten Entwurfsphase befindet und vollständig aus Haushaltsmitteln für Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) finanziert wird. Diesbezüglich begrüßt sie die Vertreter des Fördermittelgebers (Landesverwaltungsamt) Herrn Herzog und Frau Niehof. Sie stellt die weiteren Gäste vor: Herr Bielagk vom Planungsbüro WTU, Frau Krüger von der Stadt Zerbst/Anh sowie die Referenten Herr Zahn und Herr Dr. Hohmann. Frau Wurche ist erfreut, dass viele Interessierte der Einladung gefolgt sind und übergibt das Wort an Frau Niehof.

 

Frau Niehof gibt einen Einblick in die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, über die Förderprogramme der WRRL und die fachliche Betreuung – im Hinblick auf oberirdische Gewässer. Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung des ökologischen und/oder chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes einschließlich konzeptioneller Vorarbeiten. Ebenfalls soll mit diesem Projekt die langfristige Sicherung der biologischen Vielfalt, Verbesserung des Kleinklimas im lokalen Umfeld der Gewässer und die Steigerung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft erreicht werden.

 

Herr Zahn betreut seit 2009 das Wanderfischprogramm und hält einen Vortrag über den Gewässerzustand der Nutheläufe in Bezug auf die Fischfauna. Er stellt bisher umgesetzte Maßnahmen vor und gibt ein Ausblick über mögliche Maßnahmen der Renaturierung.

 

Herr Dr. Hohmann hat in sich für seinen Vortrag die Steinfliege als Beispielart ausgesucht und erklärt anhand dieser die positiven Auswirkungen von Gewässer-Renaturierungsmaßnahmen auf die Gewässerfauna – hier insbesondere auf die Steinfliege.

 

 

Herr Bielagk vom Planungsbüro WTU stellt den derzeitigen Planungsstand vor.

Die Lindauer Nuthe ist – bezogen auf den natürlichen Zustand - als erheblich verändert eingestuft. Dies ist auf die `Hauptinstandsetzung` (Begradigung) zurückzuführen. Die Nuthe weist eine eingeschränkte ökologische Durchgängigkeit auf und besitzt aufgrund fehlender Auenstrukturen über keinen Entwicklungskorridor.

Der aktuelle Planungsstand beinhaltet folgende Eckpunkt:

  • Bauanfang Lindauer Nuthe/Abzweig Kleine Lindauer Nuthe - Bauende unterhalb Einmündung Lietzoer Nuthe

  • Entwicklungskorridor Bauanfang bis Moorbadstraße - 10 bis 12 m Breite; innerhalb dessen wird der Nuthelauf `geschlängelt` angelegt

  • Bereich ehemaliges Freibad: Umverlegung Nuthe in ehemaliges Freibad (Rückbaumaßnahmen)

  • Rückbau Wehranlage oberhalb des Freibades

  • Neubau Feldüberfahrten

  • Abschnitt zwischen Moorbadstraße und Bauende: deutlich breiteren Entwicklungskorridor für naturnahen Gewässerausbau in Sekundäraue / Verfüllung `Altlauf` / Umverlegung Wanderweg

  •  Offenlegung verrohrte Abschnitte Kleine Lindauer Nuthe

  • Sohlanhebung zwischen 30 bis 50 cm

Anhand kartographischer Darstellungen werden die rechnerisch ermittelten Flurabstände im Ist- und im Plan-Zustand dargestellt. Es werden Verringerungen der Flurabstände prognostiziert. Zudem werden die rechnerisch ermittelten Hochwasserstände gegenübergestellt. Nach Maßnahmenumsetzung tritt Wasser lediglich im Bereich der Altlauf-Verfüllung auf.

Herr Bielagk erklärt, dass es bei solchen Förderprogrammen 9 Leistungsphasen gibt und man sich momentan in der 3. Leistungsphase befindet. Als nächster Schritt zur Erreichung der Genehmigungsplanung wäre eine Zustimmung der Eigentümer notwendig.

 

Herr Herzog vom Landesverwaltungsamt begründet den Teilnehmern die Finanzierung des Vorhabens. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt diese Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, wobei 75 % aus Mitteln der Europäischen Union und 25 % vom Land bereitgestellt werden. Somit werden die Maßnahmen zu 100 % gefördert. Herr Herzog verdeutlichte, dass kein Eigentümer enteignet werden kann – Prinzip der Freiwilligkeit. Um die Maßnahme umzusetzen wäre neben dem finanziellen Ausgleich ein Angebot für Ersatzflächen möglich.

 

Frau Krüger gibt den Hinweis, dass die Stadt Zerbst/Anhalt als Vertragspartner bei Flächenankäufen fungieren würde. (Sie ist terminlich eingebunden verlässt die Veranstaltung.)

 

 

 

Frau Wurche bedankt sich bei den Referenten und eröffnet die Diskussionsrunde, in der sich jeder Teilnehmer mit Fragen und Meinungen äußern kann.

 

  • Die 1. Wortmeldung begrüßt die Maßnahme und erzählt aus Erinnerungen der „alten“ Lindauer Nuthe. Er kommt als Vertreter der evangelischen Akademie und macht auf ein Projekt des Naturparks Fläming zur Verbesserung der Vielfalt in der Agrarlandschaft aufmerksam.

 

  • Die 2. Wortmeldung fragt an, wie die Drainagen und eventuelle Biberaktivitäten (insb. Verbiss) berücksichtigt werden.

Herr Bielagk erklärt, dass die bekannten Drainagesysteme Bestandteil der Planung sind und für die Neupflanzungen ein Verbissschutz Berücksichtigung finden wird.

 

  • Die 3. Wortmeldung äußert Bedenken bezüglich des Trockenfallens der Nuthe in der Ortschaft Hagendorf und der Wasserknappheit im Deetzer Teich. Des Weiteren kann er die Notwendigkeit der Erneuerung der Kastenprofile – aus dem Vortrag von Herrn Zahn – nicht nachvollziehen.

Herr Zahn verdeutlicht, dass Fische (insbesondere die Zielfischarten Lachs / Forelle) nachweislich nicht durch `blanke, glatte` Betonflächen (ohne Substratauflage) wandern.

 

  • Die 4. Wortmeldung äußert seinen Unmut bezüglich der Herangehensweise zur Umsetzung der Maßnahme. Für ihn hätten die Eigentümer von Anfang an aufgeklärt werden müssen. Er betont, dass bereits eine Menge Geld geflossen ist, ohne vorher zu klären, ob eine Umsetzung erfolgen kann. Er erfragt, warum im Vorfeld keine Machbarkeitsstudie erfolgt ist. Er steht dem Projekt skeptisch gegenüber, da er den Aufwand als zu hoch einschätzt. Seiner Meinung nach könnte man die Fläche verkleinern und evtl. den bereits vorhandenen Wanderweg integrieren, indem er mittels Brücke über die Nuthe geführt wird. Zudem stimmen die vorgestellten Hochwasser-Ist-Zustände nicht mit der Realität überein.

Herr Herzog erklärt, dass eine Machbarkeitsstudie nicht in jedem Fall erforderlich ist.

Frau Wurche erläutert, dass über die Möglichkeit von Brücken bereits diskutiert wurde. Über die Fördermittel der WRRL sind derartige `touristische` Anlagen nicht förderfähig. Sie ist diesbezüglich bereits mit der Stadt in Kontakt getreten, um eine anderweitige Förderung zu prüfen.

Herr Bielagk erklärt, dass die Hochwasser-Karten anhand des digitalen Geländemodell erstellt werden und die Darstellung demnach wiedergibt, an welchen Stellen aufgrund von Senken etc. Wasser aus dem Gewässer ins Gelände tritt.

 

  • Die 5. Wortmeldung ist überzeugt, dass das Projekt den touristischen Wert der Ortslage Lindau steigert. Er weist darauf hin, dass die Wasserdargebotssituation sich gegenüber 2016 verändert hat und für einen Wasserrückhalt in der Region der derzeit vorhandene (gegenüber 2016 reduzierten) Abfluss berücksichtigt werden muss.

 

  • Die 6. Wortmeldung hält die Maßnahme für sehr wichtig. Da der Wasserhaushalt stark beeinträchtigt ist und Probleme für den Landschaftswasserhaushalt sich auch zunehmend an der Nuthe zeigen, wäre es aus seiner Sicht eine gute Möglichkeit den Wasserhaushalt zu verbessern.

 

  • Weitere Wortmeldungen geben den Unmut der betroffenen Flächeneigentümer bzw. Anwohner darüber wieder, dass eine Einbeziehung in die Planung fehlte. Zudem kamen Nachfragen nach bisherigen Finanzierungsmitteln auf. Diese konnten von Herrn Herzog eindeutig geklärt werden. Alle bisherigen Planungsschritte wurden zu 100 % aus den WRRL-Fördermitteln gezahlt. Die Maßnahme verursacht für den Unterhaltungsverband keine Kosten.

 

  • Frau Wurche schließt die Veranstaltung mit dem Resümee ab, dass ihr verfolgtes Ziel, Betroffene sowie Öffentlichkeit über den Inhalt und das Ziel der Maßnahme zu informieren, aufgrund der regen Teilnahme erreicht wurde. Der Planungsstand der Entwurfsplanung lässt Spielraum für Änderungen/Anpassungen. Sie kann sich sehr gut vorstellen, in kleinerer mit den betroffenen Eigentümern die Maßnahme sowie die Bedenken und Anregungen zu besprechen, um eine Umsetzung zu erzielen.

 

Voklsstimme vom 14.04.2023 Anhalt-Zerbster Nachrichten (Teil 1)
Volksstimme vom 14.04.2023 Anhalt-Zerbster Nachrichten (Teil 2)

Volksstimme vom 14.04.2023 Anhalt-Zerbster Nachrichten

Volksstimme vom 23.05.2023

Volksstimme vom 23.05.2023 Anhalt-Zerbster Nachrichten

 

 

Fördermittelpartner:

http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm

http://enrd.ec.europa.eu/de/policy-in-action/cap-towards- 2020rdp-programming-2014-2020

www.europa.sachsen-anhalt.de

 

 

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