Verbandsversammlung

§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung (Auszug)

  1. Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:
  2. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,

  3. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Planes oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftsführung,

  4. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes,

  5. Wahl der Schaubeauftragten,

  6. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie Nachtragshaushaltsplänen und Verträgen mit einem Wert von mehr als 100.000,00 Euro.

 

Ordentliche Mitglieder Berufene
  • Stadt Gommern

  • Stadt Möckern

  • Stadt Coswig (Anhalt)

  • Stadt Zerbst/Anhalt

  • Lutherstadt Wittenberg               

  • Stadt Dessau- Roßlau

  • Stadt Oranienbaum-Wörlitz

  • Hans Ludwig Körner 

  • Wilhelm Höner zu Altenschildesche

  • Udo Rose

  • Edgar Grund

  • Rainer Lange

  • Vertreter des Grundbesitzerverbandes

 

Die ordentlichen Mitglieder zahlen jährlich für ihre Gemeindeflächen die Beiträge des Unterhaltungsverbandes und legen diese auf die Grundstückseigentümer um. Je nach Anteil der Flächen am gesamten Verbandsgebiet haben sie Stimmrecht in der Verbandsversammlung. Die Berufenen sind als Interessenvertreter der Grundstückseigentümer in der Verbandsversammlung und haben auch Stimmrecht. Die Stimmanteile und Aufgaben der Verbandsversammlung können in der Satzung des UHV Nuthe/Rossel nachgelesen werden.